Günzburger Steigtechnik mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Bau) Stahl verzinkt 19,96 m - 520175
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Einsatzbereich
- An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften.
Unabhängig von der Steighöhe gilt
- Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird)
- Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab
- Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden
- Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt
- Die senkrechte Ãœberschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen
- An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
- Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
- Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen
- Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 0,8 m betragen.
- Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden
- Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen
- Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang
- Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
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Außenbreite: | 520 mm |
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Holmhöhe: | 60 mm |
Leiterlänge inkl Ausstiegsholm: | 19,96 m |
Material: | Stahl verzinkt |
Steighöhe: | 18,76 m |
Verwendungszweck: | Bauliche Anlagen |
Wandabstand: | 200 mm |