Dass jegliches Feuer Gefahren birgt, ist den Menschen seit Jahrtausenden bekannt. Unter anderem gab es bereits im Alten Ägypten Feuerwehren und die Bauweise musste bestimmten Sicherheitsstandards entsprechen. Als erste Brandmelder überhaupt fungierten im Mittelalter Menschen, die auf Wachtürmen saßen und die jeweiligen Stadtbewohner über ausgebrochene Feuer informierten.

Ab Ende des 19. Jahrhunderts ersetzten jeweils zwei in einem Käfig auf einer Stange sitzende Vögel die menschlichen Feuermelder: Sobald die Vögel durch die Rauchentwicklung bewusstlos wurden, fielen sie auf die Bodenplatte. Durch das zusätzliche Gewicht schloss sich ein Stromkreislauf, sodass ein Alarmsignal ausgelöst wurde. Einige Jahrzehnte später bediente man sich einer Konstruktion aus einem Stromkreis samt zwei Metallkontakten, zwischen denen sich ein Stück Butter befand. Im Fall der zunehmenden Wärmeentwicklung schmolz die Butter, und Alarm wurde ausgelöst. Ab Mitte des 20. Jahrhunderts fanden vor allem in den USA sogenannte Ionisationsrauchmelder Verwendung. Die Geräte waren mit einer Messkammer ausgestattet, die einen gering radioaktiven Stoff beinhaltete. Die radioaktive Strahlung sorgte für eine Ionisierung der Luft; gleichzeitig wurde eine Messung der elektrischen Leitfähigkeit ausgeführt. Etwaige Rauchpartikel bewirkten eine Änderung dieser Leitfähigkeit und die Auslösung eines Alarms.

Gesetzliche Aspekte bezüglich der Rauchmelder-Installation

Obgleich heutzutage großer Wert auf baulichen Brandschutz gelegt wird, kommt es nach wie vor zu Bränden in Häusern und Wohnungen. Zumeist handelt es sich um Schwelbrände, die von den Bewohnern gar nicht oder erst sehr spät bemerkt werden. Wer im Schlaf einige Male das geruchlose, giftige Kohlenmonoxid einatmet, ist bewusstlos und erstickt, wenn er nicht möglichst schnell hinausgebracht wird. Selbst eigentlich zu riechender Rauch kann schlafende Personen nicht wecken, da der menschliche Geruchssinn während des Schlafs nicht funktioniert. Ergo ist es immens wichtig, rechtzeitig vor der drohenden Gefahr gewarnt zu werden. Dies gelingt am besten durch die Installation moderner Rauchmelder. Mittlerweile ist jeder verpflichtet, Rauchwarnmelder in den Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren zu installieren. Der Gesetzesgeber begründet dies mit der oben beschriebenen verminderten Wahrnehmung eines Brandes und der entsprechenden Rauchentwicklung. Es obliegt den Bundesländern, die Rauchmelderpflicht zu regeln. Seit dem 01.01.2016 sehen sämtliche Landesbauordnungen die Rauchmelderpflicht für Neubauten vor – einzige Ausnahme ist das Bundesland Sachsen. Bezüglich der Altbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Ab 2017 müssen alle in Nordrhein-Westfalen und im Saarland Wohnenden gegebenenfalls nachrüsten. 2018 folgt Bayern, 2019 Thüringen und 2020 schließlich Berlin. Experten schätzen, dass siHaus mit Rauchmelderpflichtch durch die konsequente Umsetzung der Rauchmelderpflicht die Zahl an Verletzten und Toten durch Wohnungs-/Hausbrände halbieren lässt.

Die Funktionsweise eines Rauchmelders und der Mindestschutz

Heutige Rauchmelder weisen eine Messkammer auf, die sich aus einem Fotoelement und einer Lichtquelle zusammensetzt. In gleichmäßigen Abständen sendet die Quelle Lichtstrahlen, die im Normalfall das Fotoelement nicht treffen. Sobald Rauch in die Messkammer gelangt, reflektieren die vorhandenen Verbrennungspartikel das Licht so, dass das Fotoelement erreicht wird. Dieses wiederum löst Alarm aus – in Lautstärken von 85 Dezibel und mehr. Die Öffnungen eines Rauchmelders sind mit Fliegengitter versehen, sodass Insekten die Funktion nicht beeinträchtigen können. Raucher müssen keinesfalls mehr befürchten, durch den Rauch ihrer Zigarette für einen Fehlalarm zu sorgen. Bei den in Deutschland vermarkteten Rauchwarnmeldern handelt es sich größtenteils um eigenständige Geräte. Indes ist es aber durchaus möglich, mehrere Geräte in Form eines Netzwerks zu installieren und beispielsweise die Meldung an eine Brandmeldezentrale zu veranlassen. Was ist nun hinsichtlich der Installation eines Rauchmelders zu berücksichtigen? Die bereits genannten Räume, Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, sind die Zimmer, die auf jeden Fall mit Rauchmeldern versehen werden sollten. Nach Montage der Geräte in diesen Räumen ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestschutz gewährleistet. Sollte sich die Wohnung oder das Haus in zwei oder mehr Etagen gliedern, ist ein zusätzlicher Rauchmelder auf oberster Treppenhaus-Ebene anzubringen. Jeder, der im Brandfall möglichst rechtzeitig gewarnt werden möchte, benötigt für jeden einzelnen Raum einen Rauchwarnmelder. Lediglich Küche und Badezimmer sind auszusparen, da die Geräte auch auf Wasserdampf reagieren. Tatsache ist jedoch, dass die meisten Brände in Privathaushalten in der Küche beginnen. Deshalb kann man sich entweder für einen Rauchmelder entscheiden, der über eine Stummschaltfunktion verfügt oder für einen Hitzemelder.

Montage – mit und ohne Bohrmaschine

Vielen Rauchmeldern liegen nach wie vor Schrauben und Dübel bei, um die Geräte hiermit an der Zimmerdecke zu befestigen. Wer sich für diese herkömmliche Befestigungsmethode entscheidet, sollte zunächst feststellen, wo sich stromführende Kabel befinden, um keine Leitung anzubohren. Zwar lässt sich zumeist vermuten, wo sich die Stromkabel für Schalter und DoRauchmelder und Brandrauchsen befinden, sicherer ist es aber, einen Leitungssucher zu benutzen. Es gilt, mit dem Leitungssuchgerät (bei eingeschalteten Sicherungen) mehrmals entlang der vorgesehenen Bohrstelle zu fahren. Falls das Gerät das Vorhandensein einer Leitung anzeigt, muss eine Bohrstelle gewählt werden, die weit genug entfernt ist. Einfacher ist es, auf die Bohrmaschine bzw. den Akkuschrauber gänzlich zu verzichten und entweder auf industrielle Klebepads oder auf eine Magnetbefestigung zurückzugreifen: Die Klebepads haben zumeist einen Durchmesser von 10 Zentimetern. Eine Seite wird auf die Rückseite des Rauchwarnmelders geklebt, nach Entfernen der zweiten Folie kann das Gerät an der Decke befestigt werden. Im Fall einer Magnetbefestigung ist die eine Platte an die Decke zu kleben und die andere auf der Unterseite des Rauchmelders anzubringen. Auf welche Weise die Rauchwarnmelder optimal zu befestigen sind, hängt sowohl vom gewählten Gerät als auch von der Beschaffenheit der Zimmerdecke ab. Am vorteilhaftesten ist sicherlich die Magnetbefestigung, da die Geräte für Testzwecke oder zum Batteriewechsel einfach abgenommen werden können.

Gleichgültig, welcher Rauchmelder befestigt werden muss, ist grundsätzlich auf folgende Punkte zu achten:

  • Optimal ist die Installation in der Mitte der Zimmerdecke.
  • Der Mindestabstand zu den Wänden des Raums muss 50 Zentimeter betragen.
  • „Normale“ Rauchwarnmelder gehören nicht in Küche und Badezimmer.
  • Jeder Rauchmelder ist in waagerechter Position anzubringen.
  • Die Montage der Geräte darf nicht in Nähe eines Luftschachtes, eines Ventilators oder einer Klimaanlage erfolgen, da diese ein Ableiten des Rauchs bewirken und somit die Alarmauslösung verhindern.

Gute und weniger gute Rauchmelder

Üblicherweise ist es Angelegenheit des Haus-/Wohnungsbesitzers, der Rauchmelderpflicht zu genügen und entweder selbst die entsprechenden Geräte zu montieren oder diese durch einen Fachmann installieren zu lassen. In den meisten Bundesländern ist der Hausbesitzer (und somit im Fall der Vermietung der Vermieter) zudem für die regelmäßige Wartung der angebrachten Rauchwarnmelder zuständig. Abgesehen von den Wartungszeiträumen, die der jeweilige Hersteller vorgibt, ist laut DIN 14676 eine jährliche Funktionsprüfung einzuhalten. Welchen Anforderungen sollte ein Rauchmelder möglichst genügen? Rauchwarnmelder gehören zu den Dingen, die man lieber nicht als sagenhaftes Schnäppchen erwerben sollte – schließlich geht es um die Sicherheit von Menschen. Davon abgesehen, sind qualitativ hochwertige Geräte mittlerweile durchaus für etwa 15 Euro pro Stück zu erwerben. Wer sich nicht ohnehin recht gut in der Materie auskennt, sollte nur Rauchmelder kaufen, die folgenden Punkten genügen:

  • 1. Der Rauchmelder muss der Europäischen Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen (und somit VdS-geprüft sein).
  • 2. Es ist ein Gerät zu wählen, dessen Herstellungsdatum genannt ist: Bei zu lange lagernden Geräten dürfte die Leistung der Batterien bereits gelitten haben.
  • 3. Ein weiteres wichtiges Produktmerkmal ist das Q-Label gemäß VdS 3131. Das entsprechende Zertifikat erhalten nur Rauchwarnmelder, die sich für einen Langzeiteinsatz sehr gut eignen: Gemeint sind Geräte, die dank fest verbauter Lithiumbatterie wenigstens zehn Jahre lang einsatzbereit sind.
  • 4. Es sollten hochwertige Bauteile wie geschützte Leiterbahnen und gekapselte Elektronik verbaut sein.
  • 5. Zu bevorzugen sind Geräte mit wenigstens fünf Jahren Garantie – besser sind selbstverständlich zehn Jahre.

Sogenannte Funkrauchmelder funktionieren nach dem Prinzip der herkömmlichen Rauchmelder, jedoch verfügen sie über ein zusätzliches Funkmodul. Diese ermöglicht die Weitergabe des Alarms an die der Meldegruppe zugehörigen Geräte. Die Reichweite des Funksignals ist zwar abhängig von der jeweiligen Bauweise, aber 30 bis 50 Meter sind durchaus abzudecken. Somit sind Funkrauchmelder bestens für Häuser oder große Wohnungen geeignet.

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