„Die Axt im Haus erspart den Zimmermann“ – nach dieser Devise griffen in 2015 mehr als 22 Mio. Deutsche über 14 mindestens einmal im Monat zu Säge, Hammer, Bohrmaschine, Schraubenzieher und all den anderen Werkzeugen, die ein umfassendes Angebot dem ambitionierten Heimwerker zur Verfügung stellt. Vom schnellen Nagel in der Wand bis hin zum ehrgeizigen Projekt rund um Wohnung, Haus, Garten und Auto, der Do-it-yourself-Gedanke der letzten Jahrzehnte kennt keine Grenzen und mit dem Einzug selbst professioneller Technik in die Angebotsregale eines der zahllos eröffneten Baumärkte, gibt es fast keine Aufgabe mehr, für die sich nicht ein mutiger Laie findet.

Die Grenzen zwischen ausgebildetem Fachmann und autodidaktisch, selbsternanntem Freizeitbaumeister verschwimmen hierbei zunehmend, zumindest in den Augen des selbstbewussten Heimwerkers. Dabei werden Mängel in den Ergebnissen oft wohlwollend als Schönheitsfehler übergangen und kleine Schnitte und Kratzer oder auch einmal der berühmte Daumen unter dem Hammer oft als Trophäen des unerschrockenen Machers getragen und vorgezeigt. Was aber, wenn sich der Mangel an nachgewiesener Ausbildung und Erfahrung im Umgang mit schwerem Gerät doch einmal dramatischer bemerkbar macht? Was passiert, wenn es zu ernsthaften Verletzungen kommt? Was, wenn der berufliche Alltag unter den Folgen der Freizeit leidet und zur Existenzbedrohung wird? Wer kommt für solche Schäden auf? Und was, wenn andere durch die eigene Schaffenskraft geschädigt werden? Fragen, die sich sicher niemand gerne stellt und bei denen man vielleicht geneigt ist, sie als für die eigenen kleinen Reparaturen im Haushalt unbedeutend abzutun. Wer jedoch regelmäßig in die Werkzeugkiste greift, tut gut daran, sich auch mit den potentiell negativen Aspekten des Hobbys auseinander zu setzten, um sich im Rahmen der Möglichkeiten darauf vorzubereiten. Nur so kann der Spaß am Basteln ungetrübt allen möglichen Herausforderungen bestehen.

Willkommen in der Notaufnahme

Bei der Vielzahl an Heimwerkern, die regelmäßig zum Werkzeug greifen, bleiben Verletzungen nicht aus. Schnittwunden, Quetschungen und die Folgen von Stürzen stehen hierbei ganz oben auf der Liste der etwa 300.000 Unfälle, die Hobby-Schrauber jährlich durchleben. Die meisten dYoung man doing woodworkavon sind zum Glück harmlos, mit zunehmender Ausstattung steigt jedoch auch das Risiko schwerer Verletzungen. So gut auch die Sicherheitseinrichtungen selbst günstiger Werkzeuge sein mögen, der Griff in ein Kreissägeblatt, das Abrutschen der Stichsäge oder gar das Entgleiten der Kettensäge sind zwar eher die Ausnahme aber doch nichts, das nicht passiert. Auch der Sturz von einer drei Meter hohen Leiter geht selten nur mit einem Schrecken und ein paar Schrammen vonstatten. Alle möglichen und unmöglichen Verletzungen werden dank des deutschen Gesundheitssystems von der gesetzlichen wie auch der privaten Krankenversicherung getragen. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Einsatz handelt und die Qualifikation des Handwerkers ist nicht von Bedeutung.

Der Unfall und seine Folgen

Selbst wenn Wunden verarztet sind, oder Brüche gegipst wurden, ist ein Heimwerkerunfall noch nicht zwingend vergessen. Oft sind es die längerfristigen Folgen, die schwerer wiegen.

Unfallversicherungen

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Kommt es im Rahmen der Berufsausübung zu einem Unfall, übernimmt diese Versicherung Kosten für eine berufliche Rehabilitation, sowie Lohnersatzleistungen und Entschädigungen, zum Beispiel in Form von Rentenleistungen, auch an Hinterbliebene. Dies gilt sowohl für konkrete Unfallereignisse und deren Folgen, als auch für berufsbedingte Langzeitschäden, sogenannte Berufskrankheiten. Dem Heimwerker nutzt diese Erkenntnis nicht. Da es sich hier um Tätigkeiten im nicht gewerblichen Privatbereich handelt, sind auch deren Folgen nicht versichert. Die sinnvolle Alternative für Heimwerker ist hier die private Unfallversicherung. Sie bietet alle von der gesetzlichen Unfallversicherung bekannten Leistungen, für Unfälle, die aus nicht-gewerblicher privater Betätigung resultieren. Art und Umfang der Leistungen und die genauen Bedingungen, unter denen die Haftung eintritt, sind dabei vom jeweiligen Versicherungstarif abhängig und sollten an den individuellen Bedürfnissen und nicht zuletzt einer realistischen Risikoabwägung orientiert werden.

Berufsunfähigkeit

Selbst die schlimmsten Folgen eines Unfalls sollten bedacht werden. Wenn diese, trotz medizinischer Behandlung und trotz Rehabilitation dazu führen, dass ein bisher ausgeübter Beruf nicht in gewohnter Art und gewohntem Umfang ausgeübt werden kann, findet sich der sorglose Heimwerker im schlimmsten Fall in einer akut existenzbedrohenden Situation. Kein Beruf, kein Gehalt, keine Ersatzleistungen, keine Rente und das alles wegen eines einfachen Sturzes von der Leiter, beim Reinigen der Dachrinne mit dem Hochdruckreiniger. Wie im Falle der gesetzlicheServiceman Fixing Cabinet With Screwdriver In Kitchenn Unfallversicherung, so hat auch im Falle der Berufsunfähigkeit der Gesetzgeber grundsätzlich vorgesorgt. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde jedoch zum 1. Januar 2001 abgeschafft. Seither gilt die Erwerbsminderungsrente. Ist ein Versicherter demnach nicht mehr in der Lage, seinen ausgeübten Beruf, in gewohnter Art und Umfang auszuüben, wird geprüft, ob generell noch die Fähigkeit zur Ausübung eines, auch anderen, Berufes, selbst in vermindertem Umfang besteht. Anhand der festgestellten Einschränkung wird die Erwerbsminderung und damit eine Ersatzleistung bemessen. Die volle Erwerbsminderungsrente wird so zum Beispiel in der Regel dann gewährt, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, dauerhaft mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten. Da sich die Erwerbsminderungsrente an den bis zum Versicherungsfall geleisteten Beiträgen zur Rentenversicherung orientieren, kann man pauschal sagen: je früher in einem Berufsleben ein Versicherungsfall eintritt, desto niedriger fällt die Rente aus. Der Durchschnitt in 2014 lag für Neuverrentungen bei lediglich 650 Euro im Monat, was in Relation zu einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt enorme Einschränkungen mit sich bringt. Auch hier gestaltet sich die Haftung aufgrund eines Unfalles im Privatleben deutlich komplizierter als bei ausdrücklichen Berufsunfällen oder bei Berufskrankheiten

Die private Versicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch hier die passende Alternative. Der Pianist, der sich mit der Handkreissäge, beim Fertigstellen des Carports, vier Finger der linken Hand amputiert, könnte im Sinne der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente durchaus noch einen anderen Beruf in Vollzeit ausüben, wird deshalb auf keinen Fall die volle Leistung der gesetzlichen Absicherung erhalten. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen versichert einen konkreten Beruf. Kann dieser nicht mehr ausgeübt werden, tritt der Versicherungsfall ein. Die Wahl des Versicherungsunternehmens und des Tarifes bestimmen dabei die genauen Konditionen.

Wer den Schaden hat...

schraubenschlssel Der Heimwerker, der seine Hand mit der Nagelpistole am Dachbalken befestigt, ist ein Bild, mit dem sich jeder im eigenen Interesse auseinandersetzen sollte. Wie beschrieben besteht hier eine gesundheitliche Grundsicherung und die dringend zu erwägende, zusätzliche, private Absicherung. Wer aber Arbeiten ausführt, die besonderer Qualifikation bedürften und die, wenn nicht fachgerecht ausgeführt, schwere Folgen haben könnten, sieht sich schnell einer Haftungsfrage gegenüber. Anders ausgedrückt: wer das Leck in der Gasleitung mit der Lötlampe sucht, läuft Gefahr, enormen Sachschaden zu verursachen und im schlimmsten Fall andere zu schädigen. Hier können bereits kleinste Fehler eine oder sogar mehrere Existenzen zerstören. Eine private Haftpflichtversicherung verspricht hier die notwendige Unterstützung im Ernstfall. Grundsätzlich haftet eine solche Versicherung für all jene Schäden, die ein Versicherungsnehmer durch sein Handeln Dritten zufügt. Art und Umfang dieser Haftung ergibt sich aus den Bestimmungen des jeweiligen Tarifes. Empfohlen werden allgemein solche Vereinbarungen, die eine Haftung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens drei Millionen Euro garantieren.

Eine private Haftpflichtversicherung ist deshalb jedoch kein Freibrief für jede handwerkliche Selbstüberschätzung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt in § 276 Abs. 2 den Begriff der Fahrlässigkeit. Während das BGB nur die einfache Form der Fahrlässigkeit kennt, die als Verletzung der Sorgfaltspflicht beschrieben wird, differenzieren Rechtsprechung und Versicherungswesen zwischen einfacher Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit. Auch wenn diese beiden Begriffe nicht exakt definiert sind, in der Vielzahl an möglichen Fahrlässigkeiten wohl auch nicht genau benannt werden können, ist es leicht vorstellbar, dass von einem Laien durchgeführte Reparaturen an einer Gas- oder Starkstromleitung oder Vergleichbares, im Schadensfall als grob fahrlässig betrachtet werden könnten. Für private Haftpflichtversicherungen gilt im Allgemeinen, dass Schäden, die ein Versicherungsnehmer einfach fahrlässig verursacht, gedeckt sind. Handelt der Versicherte jedoch nachweislich grob fahrlässig, kann ein Versicherungsunternehmen nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Haftung auf bis zu 50% der vereinbarten Versicherungssumme reduzieren. Kurz gesagt: eine private Haftpflichtversicherung sollte zur Grundausstattung jedes ambitionierten Heimwerkers gehören; sie befreit jedoch nicht in vollem Umfang vor verantwortungsbewusstem Handeln und einer realistischen Einschätzung der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Wie immer gilt natürlich aber auch im Bereich des Heimwerkens: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Wie es nicht geht, zeigt der Kult-Kurzfilm "Staplerfahrer Klaus":

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