Die elektrischen Schutzbereiche im Bad
Was sind elektrische Schutzbereiche im Badezimmer?
Badezimmer mit Dusche oder Badewanne unterliegen aufgrund der offensichtlichen Gefahren durch Spritzwasser und Nässe besonderen Auflagen, wenn es um elektronische Installationen geht. Diese Auflagen sind in der DIN 57100/VDE 100 Teil 701 festgelegt, die das Badezimmer in vier sogenannte Schutzbereiche mit jeweils spezifischen Vorgaben unterteilt, welche elektrischen Installationen dort angebracht werden dürfen. Zu den üblichen elektrische Installationen in Badezimmern gehören Lampen, Lüfter, Steckdosen sowie Anschlüsse für elektronische Großgeräte wie Waschmaschinen oder Boiler.
In welche Schutzbereiche ist ein Badezimmer nach VDE eingeteilt?
Die VDE Norm unterteilt ein Badezimmer in vier Schutzbereiche mit den Bezeichnungen 0 bis 3. Je höher die Nummer des Schutzbereiches ist, desto weniger Restriktionen für elektrische Installationen gehen mit dieser einher. Räumlich betrachtet umfasst die Zone 0 dabei den Innen- und Bodenbereich der Badewanne und/oder Dusche selbst, der Bereich 1 umfasst die Fläche direkt über der Bade- oder Duschwanne und der Bereich 2 eine Zone von 60 cm Tiefe rund um Zone 0 und 1 herum. Der anschließende Bereich 3 schließt an Bereich 2 an und umfasst eine Tiefe von 240 cm. Teile des Badezimmers, die noch weiter von Dusche oder Badewanne entfernt liegen, weisen keinen eigenen Schutzbereich mehr aus.
1. Schutzbereich 0: Innenbereich von Badewannen und Duschen
Der Schutzbereich 0, der den Innenbereich von Badewannen und Duschen umfasst, ist der für elektronische Installationen restriktivste der vier Bereiche. Es dürfen lediglich Leuchten oder Lampen der gegen die Folgen des Eintauchens geschützten Schutzart IP X7 eingebaut werden. Diese müssen zudem fest installiert werden und dürfen eine Schutzspannung von 12 Volt Wechselspannung bzw. 30 Volt Gleichspannung nicht übersteigen. Dies gilt auch für batteriebetriebene Geräte. Transformatoren für diese und andere Geräte dürfen dabei nicht in Schutzbereich 0 oder 1 angebracht werden.
2. Schutzbereich 1: Fläche über Bade- und Duschwannen
Der Schutzbereich 1 umfasst die Fläche über Badewanne oder Dusche (rundum) bis zu einer Höhe von 2,25 m über dem Fußboden. Dieser Bereich erweitert sich noch einmal, wenn der höchste Wasserauslass über der Höhe von 2,25 m liegen sollte. In einem Bereich von 120 cm rund um den Duschkopf in Ruheposition bzw. in dem durch die Duschkabine begrenzten Raum müssen Lampen und Leuchten mindestens die Schutzart IP X5 aufweisen (Strahlwassergeschützt). Die Spannung darf zudem 25 Volt bei Wechselspannung bzw. 60 Volt bei Gleichspannung nicht übersteigen. Neben Lampen und Leuchten mit obigen Spezifikationen ist im Schutzbereich 1 lediglich der Einbau von fest installierten Endgeräten (Boiler, Lüftungsgeräte etc.) genehmigt. Die Zuleitungen zu diesen Endgeräten müssen außerdem immer senkrecht verlegt werden.
3. Schutzbereich 2: Erweiterte 60-cm-Zone
Der Schutzbereich 2 umfasst eine 60 cm Tiefe Zone vor den Schutzbereichen 0 und 1 mit einer Höhe von 2,25 m ab Fußbodenkante bzw. bis zum höchsten Wasserauslass, sollte dieser höher liegen. In diesem Schutzbereich gelten ähnliche Anforderungen wie im Schutzbereich 1, allerdings müssen Lampen nur die Schutzart IP X4 (Spritzwassergeschützt) aufweisen und der Anschluss von Waschmaschinen ist erlaubt. Nicht erlaubt sind wie in den Schutzbereichen 0 und 1 Steckdosen oder Schalter jeglicher Art.
4. Schutzbereich 3: Erweiterte 240-cm-Zone
Der Schutzbereich 3 umfasst einen Raum von 240 cm Tiefe und an der Wand bis zu einer Höhe von 2,25 m und schließt direkt an den Schutzbereich 2 an. In diesem Schutzbereich ist die Installation von Schaltern und Steckdosen erlaubt, wenn diese mit einer F1-Schutzeinrichtung versehen sind und entweder einzeln von Trenntransformatoren oder mit einer Spannung von nicht mehr als 12 Volt (Schutzkleinspannung) betrieben werden. Zudem dürfen im Schutzbereich 3 auch Verbindungsdosen installiert werden. Nicht erlaubt ist hingegen das Verlegen von Leitungen, die der Versorgung anderer Orte und Räume dienen. In allen Schutzbereichen, besonders aber in den Schutzbereichen 0-2, dürfen keine Lampen oder Leuchten mit der ansonsten für Innenräume üblichen Schutzklasse IP 20 verwendet werden, da diese weder Spritz- noch Strahlwassergeschützt sind.
Wie weit müssen Steckdosen im Bad vom Waschbecken weg sein?
Das Waschbecken und um dieses gilt kein eigens ausgewiesener Schutzbereich, dafür müssen die Steckdosen selber aber mindestens der Schutzart IPX4 (Spritzwassergeschützt) aufweisen. Besser und empfehlenswert ist der Einbau von Steckdosen bei einem Waschbecken mit der Schutzart IPX 5 (Strahlwassergeschützt). Die Schutzarten sind optisch an den auf diesen angebrachten Abdeckungen zu erkennen. Offene Steckdosen sollten einen Mindestabstand vom Waschbecken von mindestens 60 cm nach oben haben, so dass sie analog zu den Schutzbereichen 0-3 im Schutzbereich 3 außerhalb des Schutzbereiches 2 liegen.
Elektroinstallation und Verbrauchsmittel im Schutzbereich des Badezimmers
Elektroinstallationen in Badezimmern unterliegen aufgrund der Gefahr von potentiell lebensgefährlichen Stromschlägen durch Elektrizität sehr gut leitendes Wasser besonders hohen Schutzansprüchen. Diese werden durch die Schutzbereiche und die mit diesen einhergehenden Einschränkungen und benötigten Schutzarten bei Leuchten und Lampen zum Ausdruck gebracht. Die Art der Verbrauchsmittel wie Glühbirnen oder LEDs sind dabei erst einmal zu vernachlässigen, soweit die Leuchten und Lampen den jeweils geforderten Schutzarten entsprechen. Daneben bestehen auch spezielle Vorschriften für die Verlegung der Elektroleitungen. So sind nur solche Leitungen erlaubt, die direkt für die Versorgung des Badezimmers gedacht sind, die Leitungen müssen 6cm unter Putz verlegt werden, Zuleitungen müssen senkrecht angebracht werden und von hinten an die Steckdosen oder Geräte (Lampen, Boiler, Waschmaschine, Lüfter etc.) geführt werden. Zudem müssen Leitungen für ein Badezimmer über einen Schutzleiter verfügen.
Beleuchtung im Bad nach Schutzbereichen
Die Beleuchtung im Bad muss sich nach den Vorschriften für die einzelnen Schutzbereiche richten. Eine Deckenlampe die über einer Höhe von 2,25 m installiert wird, dürfte so theoretisch auch direkt über der Badewanne oder Dusche angebracht werden, allerdings wird davon in der Regel abgesehen und eine Deckenbeleuchtung immer im Schutzbereich 3 angebracht. Kleinere Leuchten mit entsprechender Schutzart lassen sich hingegen auch über der Dusche oder der Badewanne installieren. Wichtig ist dabei, auf Schalter und Steckdosen zu verzichten, die generell nur im Schutzbereich 3 erlaubt sind und am besten selber über eine entsprechende Schutzart von IPX 4 oder IPX 5 verfügen.